Jörg Schultz Brunnenweg 14 14552 Michendorf OT Wilhelmshorst  
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ABG
Allgemeine Geschäftsbedingung des Jörg Schultz Veranstaltungsservice, im nachfolgenden JSV genannte   1 Alle Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2 Alle Preise verstehen sich rein netto zuzgl. der gesetzlichen MwSt   3 Der Kunde ist mit seiner Unterschrift an seine Bestellungen , Buchungen bzw. Verträge gebunden.   Bestellungen, Buchungen bzw. Verträge werden erst mit Bestätigung durch den JSV wirksam.   4 Bei jedem Bestellabschluss, Buchungsabschluss bzw. Vertragsabschluß gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der JSV.   5 Veranstalter ist der Auftraggeber , der für die Veranstaltung die erforderlichen Versicherungen nachweisen oder ggf.  abschließen muss. JSV ist im Auftrag des Veranstalters verantwortlich für die Planung und Durchführung der Veranstaltung.  6 Der Veranstalter erhält eine ordnungsgemäße Rechnung, die ihm auch per Fax oder E-Mail zugestellt werden kann.   7 Der Veranstalter hat darauf zuachten, dass seine Unterlagen umfassend sind. Insbesondere die Angaben zu Einsatzort, -tag  und -dauer sowie der Name eines Ansprechpartners . 8 Der Veranstalter versichert, über Charakter, Umfang, Art, und Weise der vereinbarten Leistungen informiert zu sein und ist  nicht berechtigt, eigenmächtig Abzüge vom Honorar vorzunehmen.   9 Bei Auftragserteilung erfolgt eine Akontorechnung in Höhe von 10% des Auftragswertes zzgl. gesetzlichen MwSt, die sofort  zur Zahlung fällig ist. Die Restzahlung erfolgt am Veranstaltungstag, bei Erstkontakt vor der Veranstaltung. Gezahlt wird  grundsätzlich bar, per Scheck oder Überweisung.  Bei Überweisung ist eine Buchung des Zahlungseingangs zwei Tage vor der Veranstaltung erforderlich. Kommt der  Veranstalter mit der Zahlung des vereinbarten Preises in Verzug, ist der JSV berechtigt, ab Zugang der ersten Mahnung  Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung zustellen. Die Haftungs- und/oder  Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. 10 Tritt der Veranstalter von der Buchung, Bestellung bzw. Vertrag zurück, ohne das die JSV hierfür Anlass gegeben hat so ist  die JSV berechtigt Stornokosten zu verlangen.  Diese betragen : - bis 4 Wochen vor der vereinbarten Zeit 20% des vereinbarten Gesamtpreises  - zwischen 4 Wochen und 2 Wochen vor der vereinbarten Zeit 40% des vereinbarten Gesamtpreises  - ab 2 Wochen vor der vereinbarten Zeit 70% des vereinbarten Gesamtpreises.  Die Kündigungsfrist für alle vertraglichen Vereinbarungen beträgt, wenn nicht anders festgelegt, beidseitig 2 Monate.  Zugelassene Ausnahmen seitens des JSV sind Katastrophen, Todesfall im Familienkreis, Ausfall der Technik u.  Transportmittel, eigene Krankheit und höhere Gewalt.  11 Sind dem Veranstalter Gegenstände zur Verfügung gestellt worden , so bleiben diese Eigentum des jeweiligen Verleihers  und dürfen nicht übereignet, veräußert, verpfändet, be- bzw. verarbeitet noch vermietet bzw. verliehen werden.   Art und Umfang der Vermietung von Geräten und technischen Einrichtungen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes  vereinbart ist, vom JSV nach Zweckdienlichkeit bestimmt. Der Veranstalter / Mieter hat sich von der Vollständigkeit und der  ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör am  Auslieferungsort zu überzeugen. Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen können nur nach Auslieferung bzw.  Übernahme geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter / Mieter trägt das  Transportrisiko. Alle notwendigen Reparaturen während der Mietzeit gehen soweit sie nicht die normale Abnutzung beruhen,  zu Lasten des Veranstalters / Mieters. Der JSV ist bis zu 14 Tagen nach Rückgabe der Mietgegenstände berechtigt, dem  Veranstalter / Mieter nicht bekannt gewordene Mängel, Schäden und Umarbeiten in Rechnung zu stellen, soweit er diese zu  vertreten hat.  Die Gegenstände sind am Veranstaltungsort durch den Veranstalter vor Verlust und Beschädigung zu schützen. Der  Veranstalter verpflichtet sich, die Schadensrisiken im Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstleistung des JSV  hinreichend zu versichern. Der Veranstalter steht dafür ein, dass der JSV, im Schadensfall schadlos gestellt wird   12 Der JSV ist für die vertragsgemäße Durchführung der Serviceleistung verantwortlich.   Bei der Veranstaltung können unvorhersehbare Störungen auftreten, der Veranstalter und der JSV vereinbaren eine  Haftungsbeschränkung, d.h. der JSV haftet mit höchstens 3000 Euro ( dreitausend Euro), sofern nicht "höhere Gewalt"  Ursache des Haftungsanspruches ist. Regressansprüche sind ausschließlich schriftlich geltend zu machen. Wenn während der Veranstaltung Umstände eintreten, die der Veranstalter durch Verletzung seiner Verpflichtung mit zu  vertreten hat und die JSV in der Durchführung seiner Leistungen behindern, kann die JSV unverzüglich abbrechen. Das  vereinbarte Honorar wird fällig.  13 Werbematerial wird auf Anfrage nach Möglichkeit zur Verfügung gestellt.   Aufwand und Beschaffung des Werbematerials wird zusätzlich , zum vereinbarten Preis der Bestellung, Buchung bwz.  Vertrags, in Rechnung gestellt.  Die Erfüllung des Vertrages, der Buchung bzw. Bestellung ist davon nicht betroffen   14 Gema zahlt der Veranstalter.   15 Jegliche Ton -, Bildaufzeichnung oder sonstige Dokumentation der Leistung des JSV sind nur mit schriftlicher  Genehmigung des JSV zulässig. Konzepte, Ideen des JSV sind urheberrechtlich geschützt und Projekt bezogen. Eine Fremdrealisation (auch auszugsweise)  oder Weiterverwendung über den angefragten Zweck hinaus ist nicht zulässig .Ein Verstoß berechtigt zur Geltungsmachung  von Schadensersatzansprüche. In Höhe von 20% des vereinbarten Preises, mindestens 1500 Euro (Tausendfünfhundert Euro)  zzgl. der gesetzlichen MwSt.   16 Die für die Dienstleistungen des JSV notwendigen behördlichen Genehmigungen fallen in die Pflichten des Veranstalters 17 Mündliche Nebenabsprachen sind unzulässig und bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch bei Änderung ,. Ergänzung und Abweichungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen des JSV. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veranstalter finden grundsätzlich keine Anwendung. 18 Als Gerichtsstand wird Potsdam vereinbart.   19 Salvatoreesche Klausel Sollte eine Einzelpassage dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartein verpflichten sich, in einen solchen Fall eine wirksame bzw. durchführbare  Bestimmung anstelle der unwirksamen Bestimmung zu setzen, durch welche der beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger  Weise geregelt wird. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.